Zur Website des Kantons St. Gallen: Lernfördersysteme
„Die Standortbestimmungen sind im Zeitfenster von Februar bis Juni durchzuführen. Über eine Wiederholung des Stellwerks innerhalb des Zeitfensters entscheidet die Lehrperson. Eine Wiederholung ausserhalb des Zeitfensters ist nicht möglich.“
Quelle: Hinweise zum Einsatz von Lernpass plus
15.05.2023
Normierung «Natur und Technik», Schwerpunkt Chemie – Verlängerung bis 2. Juni
Um noch mehr Schulen die Teilnahme zu ermöglichen, wurde das Zeitfenster der Normierung bis zum 2. Juni 2023 verlängert. Falls Ihre Schule bisher nicht oder nur teilweise an der Normierung teilgenommen hat, möchten wir alle Lehrpersonen, die Natur und Technik in der 1., 2. oder 3. Oberstufe unterrichten, bitten, an der Normierung teilzunehmen.
Eine Anleitung zur Teilnahme an der Normierung finden sie hier.